ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

REHALAX Medical GmbH

 

Vertragsbedingungen im Rahmen von Mietverträgen diezwischen der 

Rehalax Medical GmbH

Geschäftsführer Peter Skalicky, Martin Gruber

Alsertraße 69, 1080 Wien

Tel.: +43 676 44 14 244

– im Folgenden „Vermieter“ –

und den in § 2 dieser AGB näher definierten Verbrauchern  

– im Folgenden „Mieter“ – 

geschlossen werden.

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Mieter werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Rehalax Medical GmbH (im Folgenden kurz „Vermieter“) und Verbrauchern (im folgenden kurz „Mieter“), im Rahmen der Onlinebuchung sowie im Wege des Fernabsatzes oder in Person. 

§ 2 Mietgegenstand

Mietgegenstand sind die im Mietvertrage (Bestellbestätigung, siehe § 3) näher beschriebenen Gegenstände samt Zubehör und allfällig mit vermieteten Zusatzgeräten. Der Mieter hat den Mietgegenstand mit äußerster Sorgfalt und unter gewissenhafter Beachtung der ihm auferlegten Pflichten gemäß diesen Geschäftsbedingungen sowie der Bedienungshinweise am Gerät bzw. der diesbezüglichen Vorschriften der Betriebsanleitung zu verwenden.

§ 3 Vertragsabschluss

§ 3.1 Onlinebuchung

(1) Der Mieter kann aus dem Sortiment des Vermieters Mietgegenstände auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb hinzufügen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt buchen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zur Miete der im Warenkorb befindlichen Mietgegenstände über die ausgewählte Mietdauer ab. Während des Bestellvorganges hat der Mieter zu bestätigen, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat. Vor Abschicken der Bestellung kann der Mieter die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Der Vermieter schickt daraufhin dem Mieter eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung deiner Buchung“ per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird und die der Mieter über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellung des Mieters stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss mit dem jeweiligen Inhalt des Warenkorbs dar. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Vermieter dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung des Mietgegenstandes, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Mieter seitens des Vermieters auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch.

§ 3.2 Fernabsatz

(1) Bei einer Buchungsanfrage des Mieters per E-Mail oder Telefon wird dem Mieter durch den Vermieter ein unverbindliches und freibleibendes Angebot zugesendet, welches einen Verweis zu diesen AGBs enthält. Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche oder digitale Bestätigung durch den Mieter zu Stande. Die Angebotsbestätigung des Mieters stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss im jeweiligen Umfang des Angebots dar.

(2) Der Vermieter schickt daraufhin dem Mieter eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung deiner Buchung“ per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird und die der Mieter über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Vermieter dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung des Mietgegenstandes, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Mieter seitens des Vermieters auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch.

§ 4 Beginn & Dauer des Mietverhältnisses

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter durch den Transportdienstleister. 

(2) Als Übergabe gilt auch das Abstellen des Mietgegenstandes nach erteilter Abstellgenehmigung durch den Mieter an den Transportdienstleister oder die Hinterlegung des Mietgegenstandes an einem zur Abholung geeigneten Ort.

§ 5 Reservierung und Annullierung

Es ist möglich, einzelne Mietgegenstände bis zu 12 Wochen im Voraus zu reservieren. Dies erfolgt durch die Onlinebuchung (siehe § 3.1) oder per Fernabsatz nach Bestätigung des Angebots durch den Mieter (siehe § 3.2). Nimmt der Mieter die vereinbarte Reservierung in der Folge nicht in Anspruch, so ist er dennoch zur Zahlung des gesamten Mietpreises verpflichtet.

§ 6 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für einen bestimmten Zustand oder eine bestimmte Verwendbarkeit des Mietgegenstandes. Die Haftung des Vermieters gilt auch dann als ausgeschlossen, wenn der Mietgegenstand nicht in der vereinbarten Form oder zu dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird, sofern der Vermieter dem Mieter eine entsprechende Alternative zur Verfügung stellt, mit der im Ergebnis dasselbe Resultat erzielt werden kann. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn der Mieter nicht zur Annahme eines alternativen Mietgegenstandes bereit ist. Unabhängig von dieser Möglichkeit des Vermieters, sich von einer allfälligen Vertragshaftung zur Gänze zu befreien, ist jede Haftung des Vermieters von vornherein mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt.

(2) Der Mieter verzichtet in Zusammenhang mit der Vermietung und Reparatur des Mietgegenstandes auf jegliche Schadenersatzforderung, es sei denn dem Vermieter wäre grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorzuwerfen bzw. der Anspruch ergibt sich aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen wird die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen einschließlich des Vermieters ausgeschlossen.

§ 7 Lieferung, Verfügbarkeit, Zahlungsmodalitäten

(1) Der Vermieter veranlasst die Übergabe (siehe § 4) des Geräts in Rücksichtnahme der üblicherweise anzunehmenden Versanddauer. Als spätester vereinbarter Übergabetag gilt der erste Tag des Mietzeitraums.  

(2) Erfolgt die Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt, so wird der Vermieter eventuell bereits geleistete Zahlungen des Mieters entsprechend der vorliegenden Verspätung unverzüglich erstatten. 

(3) Ist der vom Mieter in der Bestellung bezeichnete Mietgegenstand vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Vermieter dem Mieter dies unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als drei Tagen hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Vermieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird der Vermieter eventuell bereits geleistete Zahlungen des Mieters unverzüglich erstatten.

(4) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Vermieter liefert nur an Mieter, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land oder in einem der genannten Länder eine Lieferadresse angeben können: Österreich, Deutschland

(5) Der Mieter kann die Zahlung per Sofortüberweisung, PayPal, und  SEPA-Mandat vornehmen.

(6) Die Zahlung des Mietpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Mieter bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.

§ 8 Übernahme und Kontrolle des Mietgegenstandes

Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in unbeschädigtem, gereinigtem und betriebsfähigem Zustand dem Transportdienstleister.

§ 8.1 Kontrolle des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt entsprechend zu kontrollieren.

(1) Allfällig vorgefundene Mängel sind dem Vermieter telefonisch, per Fax oder E-Mail unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls der Mietgegenstand als vertragsgemäß geliefert bzw. übernommen gilt. Die Notwendigkeit einer Mängelrüge entfällt, falls es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Eine Verwendung des Mietgegenstandes schließt ein allfälliges Ersatzrecht jedenfalls aus.

(2) Behauptet der Mieter das Vorliegen eines Mangels, so führt der Vermieter eine entsprechende Kontrolle des Mietgegenstandes durch. Will der Mieter bei dieser Kontrolle anwesend sein, so hat er dies bereits bei Eingehen des Mietverhältnisses bekannt zu geben. Andernfalls stellt der Vermieter bindend die Ursache allfälliger Mängel fest.

(3) Mängel des Mietgegenstandes, die der Mieter unverzüglich gerügt hat und die vom Vermieter zu vertreten sind, hat der Vermieter binnen angemessener Frist kostenlos zu beheben. Dem Vermieter steht es frei, anstelle der Durchführung dieser Reparaturen alternativ – für die restliche Vertragsdauer oder bloß vorübergehend – ein dem Mietgegenstand entsprechendes Ersatzgerät ohne sonstige Änderungen der Vertragsbestimmungen zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass ein Gebrauch des Mietgegenstandes über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden aus Gründen nicht möglich sein sollte, die der Vermieter zu vertreten hat, so steht dem Mieter – sofern ihm auch kein entsprechendes Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wurde – ein aliquoter, ausschließlich den über die 48 Stunden hinausgehenden Zeitraum betreffender Anspruch auf Mietzinsminderung zu. In allen anderen Fällen der Nichtbenutzung des Mietgegenstandes – aus welchem Grund auch immer – bleibt der Mieter zur Zahlung des vollen Mietzinses und zur Einhaltung aller übrigen Vertragspflichten verpflichtet. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Mietzinsreduktion bzw. –befreiung gemäß § 1096 AB.

(4) Sofern der Mangel vom Mieter zu vertreten ist, haftet dieser für den gesamten daraus entstandenen Schaden unabhängig von der Art des Verschuldens.

§ 9 Gefahrtragung und Haftung des Mieters

(1) Der Mieter trägt die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung des Mietgegenstandes vom Zeitpunkt der Übernahme (siehe § 4) bis zur Rückgabe (siehe § 12). 

(2) Sämtliche im Laufe des Mietverhältnisses bzw. während des Betriebes auftretende Störungen, Schäden oder Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter bei sonstigem Verlust etwaiger Ersatz- bzw. Verbesserungsansprüche unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach deren Entstehen – bekannt zu geben.

(3) Der Mieter haftet für jede Beschädigung bzw. für den Verlust des Gerätes während der Mietdauer ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung bzw. der Verlust durch sein Verschulden, durch das seiner Hilfspersonen oder durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht worden ist. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche Kosten und Aufwendungen, die dem Vermieter aufgrund der Nichteinhaltung einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen durch den Mieter entstehen.

§ 10 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs- und sachgerecht zu verwenden, ordnungsgemäß instand zu halten und vor jeglicher Überbeanspruchung zu schützen sowie für die notwendige Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen. Der Mietgegenstand muss im gereinigten Zustand und in dem bei der Vermietung ausgegebenen Koffer auf die gleiche Weise sortiert und verpackt zurückgegeben werden. Zusätzliche Arbeitszeiten durch mangelhaftes Sortieren oder fehlende Reinigung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Der Mieter hat den Mietgegenstand nach Gebrauch an einem sicheren, geschlossenen Ort zu verwahren und bestmöglich vor einem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(3) Der Mieter darf Dritten weder Rechte an dem Mietgegenstand einräumen noch Rechte aus dem Mietverhältnis abtreten. Insbesondere die Untervermietung sowie jegliche (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe des Mietgegenstandes sind dem Mieter ohne schriftlicher Zustimmung des Vermieters ausdrücklich untersagt.

(4) Sofern von dritter Seite auf den im Eigentum des Vermieters stehenden Mietgegenstand behördlich oder gerichtlich Zugriff verübt wird (Pfändung, Verwahrung, Beschlagnahme, etc.), ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes unter Beilage sämtlicher darauf Bezug habender Verfügungen und Unterlagen zu verständigen. Der Mieter hat alle Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Maßnahmen und Interventionen zur tragen, die zur Beseitigung des Eingriffes notwendig werden. Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Verständigung des Vermieters, so haftet er uneingeschränkt für alle nachteiligen Folgen.

§ 11 Gutachten

Bei einer Rückgabe des Mietgegenstandes in ungereinigtem, beschädigtem oder auf sonstige Weise beeinträchtigtem Zustand verpflichtet sich der Mieter, die Kosten für ein entsprechendes Sachverständigengutachten zur Feststellung solcher Nachteile zu übernehmen. Bis zu einem voraussichtlichen Schadensbetrag von EUR 1.175,-- wird das Gutachten von dem Vermieter selbst, bei einem voraussichtlich höheren Schadensbetrag von einem geeigneten Sachverständigen erstellt. 

§ 12 Rückgabe des Mietgegenstandes

(1) Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt durch die Übergabe an den Transportdienstleister anhand der beigelegten Anleitung und unter Verwendung des beigelegten Retourenetiketts.

(2) Der Beleg zur Übergabe an den Transportdienstleister ist bis zur bestätigten Rücksendung des Mietgegenstandes an den Vermieter aufzubewahren und auf Anfrage dem Vermieter vorzulegen. 

(3) Als vereinbarter Rückgabezeitpunkt gilt der Tag nach Ende des Mietzeitraumes. Der Mietgegenstand muss demnach spätestens am Folgetag des letzten Tages des Mietzeitraumes beim Transportdienstleister abgegeben werden. 

(4) Wird der Mietgegenstand später als vereinbart abgegeben, wird dem Mieter pro verspätetem Tag der zum Zeitpunkt geltenden Tagessatz des jeweiligen Mietgegenstandes in Rechnung gestellt. Ungeachtet dessen trägt der Mieter in diesem Zeitraum weiterhin die volle Gefahr für den zufälligen Untergang bzw. die zufällige Beschädigung des Mietgegenstandes.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Der Mietgegenstand bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Vermieters.

§ 14 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website des Vermieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Mieter hat keine Versandkosten für den Rückversand zu tragen, sofern der Rückversand innerhalb der vereinbarten Fristen (siehe § 12) durchgeführt wird.

§ 15 Zahlungsverzug, Mahn- & Inkassospesen

(1) Für den Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges durch den Mieter, verpflichtet sich dieser zur Bezahlung eventuell notwendiger Mahnspesen (10 €). Zusätzlich fallen ab einem Zahlungsversäumnis von mehr als 8 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungsziel Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr an. 

(2) Der Mieter ist darüber hinaus auch zum Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen verpflichtet, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

(3) Befindet sich der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Teilbetrages in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand ohne Mahnung bzw. Fristsetzung auf Kosten des Mieters abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Dem Mieter können hieraus keinerlei Ersatzforderungen entstehen. Sämtliche sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Ansprüche des Vermieters, insbesondere auch Ansprüche aufgrund einer fortdauernden Vertragslaufzeit, bleiben aufrecht bestehen. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter sämtliche durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen. Eine Aufrechnung des Mietzinses mit Gegenforderungen des Mieters wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern es sich bei dem Mieter um keinen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Mieter nicht zu. Mehrere Mieter haften für sämtliche Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel des Mieters über fällige Beträge werden ohne rechtliche Verpflichtung des Vermieters nur vorbehaltlich Eingang und nur zahlungshalber angenommen.

§ 16 Versicherung des Mietgegenstandes

(1) Der Vermieter hat für den Mietgegenstand einen Vollkaskoversicherung abgeschlossen, in dem für den Mieter eine Deckungsbestätigung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt seitens des Mieters für Schäden durch Feuer, Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes beträgt EUR 350,--.

(2) Der Vermietet bietet dem Mieter die Möglichkeit, im Voraus eine Haftungsfreizeichnung für etwaige Schäden an bestimmten Mietgegenständen abzuschließen. Eine derartige Haftungsfreizeichnung erfolgt gemäß den diesbezüglichen beim Vermieter aufliegenden Bedingungen.

§ 17 Widerrufsbelehrung

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der 

REHALAX Medical GmbH

Alserstraße 69, 1080 Wien

Tel.: +43 676 14 44 244

office@rehalax.at

 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens zum Ablauf der von Ihnen gewählten Mietdauer an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der gewählten Mietdauer, jedoch spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, absenden. 

Wurde das Garantiesiegel, welches den ungebrauchten Zustand der Ware bestätigt, gebrochen, ist ein Rücktritt nach dem Widerrufsverfahren ausgeschlossen. In diesem Fall sind wir dazu berechtigt, die gesamte Mietdauer und etwaige aus der außerordentlichen Rücksendung entstehende zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

Auch bei einem Widerruf müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.

§ 18 Sonstige Bestimmungen

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die etwaige gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die der Intention der Vertragsparteien wirtschaftlich am nähersten kommt. Der Mietvertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen. Der Vermieter kann seine Ansprüche wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters geltend machen.